Sie haben in Deutschland geheiratet, den Namen geändert oder möchten für die in Deutschland geborenen Kinder die russische Staatsangehörigkeit beantragen?
Die russischen Konsulate fordern für die Bearbeitung von vielen Behördenvorgängen Übersetzungen von deutschen Urkunden mit einer Apostille und Beglaubigung der Übersetzung von einem russischen Notar. Unterlagen von amtlich vereidigten Übersetzern in Deutschland werden nicht mehr angenommen!
Nehmen Sie rechtzeitig vor Ihrem Termin beim russischen Konsulat Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns um einer korrekte Übersetzung von deutschen Urkunden.
Oft übersetze Dokumente:
- Geburtskunde
- Eheurkunde
- Namensänderung
- Bescheinigung über Namensänderung gem. § 94 BVFG (Spätaussiedler)
- Namenserklärung gem. § 94 BVFG (Spätaussiedler)
- Registrierschein (Spätaussiedler)
- Personalausweis
Die Beratung zur Übersetzung von Dokumenten ist kostenlos.